Die Verordnung (EU) 2017/852 wird im Hinblick auf Dentalamalgam und bestimmte Lampen, die Quecksilber enthalten, angepasst und erweitert.
(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr und Herstellungsbeschränkungen unterliegen, geändert. Dies geschieht mit der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1849, 10.7.2024), die am 30. August 2024 in Kraft tritt.
Neben geänderten Regelungen für Dentalamalgam in Art. 10, 18 und 19 der Verordnung (EU) 2017/852 wird auch Anh. II Teil dieser Verordnung hinsichtlich bestimmter Lampen, die mit Quecksilber versetzt sind, erweitert. Das Datum, ab dem Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung dieser Lampen verboten ist, lautet entweder 31. Dezember 2025 oder 31. Dezember 2026.
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