Mit einer EU-Verordnung wird die Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens aktualisiert.
(mih) Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 73/2013 vom 25. Januar 2013 (ABl. L 26 S. 11) die Anhänge I und V der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert. Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 vom 17. Juni 2008 (ABl. L 204 S. 1) setzt das „Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel“ um.
Mit den Anpassungen werden verschiedene Rechtsvorschriften in Bezug auf bestimmte Chemikalien berücksichtigt, unter anderem über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten, REACH sowie das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe.
Die Verordnung (EU) Nr. 73/2013 tritt am 15. Februar 2013 in Kraft und gilt ab 1. April dieses Jahres.
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