Gefährliche Gemische: neue Meldepflichten in Frankreich

Seit Anfang dieses Jahres sind dem INRS weitere gefährliche Gemische der Gefahrenkategorien 1 und 2 zu melden.

(mih) In Frankreich unterliegen alle gefährlichen Gemische einer Meldepflicht beim Nationalen Institut für Forschung und Sicherheit (Institut National de Recherche et de Sécurité – INRS). Wie die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer mitteilt, wird die Meldepflicht stufenweise in Abhängigkeit von den Gefahrenhinweisen, welche die Produkte aufweisen, eingeführt.

Seit 1. Januar 2017 sind von dieser Regelung nun auch gefährliche Gemische mit folgenden Gefahrenhinweisen betroffen:

  • Sensibilisierung – Atemwege, Gefahrenkategorie 1 (H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.)
  • Sensibilisierung – Haut, Gefahrenkategorie 1 (H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.)
  • Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2 (H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.)
  • Keimzell-Mutagenität, Gefahrenkategorie 2 (H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.)
  • Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 2 (H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.)

Ab 2019 und ab 2022 werden gefährliche Gemische mit weiteren Gefahrenhinweisen hinzukommen. Unverzüglich meldepflichtig sind ebenfalls Biozide.

Die Meldung erfolgt online mit dem von dem INRS entwickelten Tool Déclaration Synapse, wobei eine französische elektronische Signatur erforderlich ist. Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer unterstützt Unternehmen beim Export nach Frankreich dabei, Meldungen mit diesem Tool zu erstellen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de