Seit Anfang dieses Jahres sind dem INRS weitere gefährliche Gemische der Gefahrenkategorien 1 und 2 zu melden.
(mih) In Frankreich unterliegen alle gefährlichen Gemische einer Meldepflicht beim Nationalen Institut für Forschung und Sicherheit (Institut National de Recherche et de Sécurité – INRS). Wie die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer mitteilt, wird die Meldepflicht stufenweise in Abhängigkeit von den Gefahrenhinweisen, welche die Produkte aufweisen, eingeführt.
Seit 1. Januar 2017 sind von dieser Regelung nun auch gefährliche Gemische mit folgenden Gefahrenhinweisen betroffen:
Ab 2019 und ab 2022 werden gefährliche Gemische mit weiteren Gefahrenhinweisen hinzukommen. Unverzüglich meldepflichtig sind ebenfalls Biozide.
Die Meldung erfolgt online mit dem von dem INRS entwickelten Tool Déclaration Synapse, wobei eine französische elektronische Signatur erforderlich ist. Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer unterstützt Unternehmen beim Export nach Frankreich dabei, Meldungen mit diesem Tool zu erstellen.
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