Die BAuA informierte über neuere Entwicklungen des Gefahrstoffrechts und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
(mih) Das Gefahrstoffrecht wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informierte Anfang Mai in Dortmund in einer Veranstaltung über neuere Entwicklungen des Gefahrstoffrechts und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Einen Schwerpunkt bildete dabei diesmal die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) für Gemische mit vier Vorträgen. Außerdem im Fokus: „Lagern in ortsfesten Behältern – Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 509“ sowie „Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) – Was bringt die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)?“.
Die BAuA hat die Präsentationen der Referenten nun zum Download zur Verfügung gestellt.
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