Das Europäische Produktkategorisierungssystem wird verwendet, um gemäß CLP die bestimmungsgemäße Verwendung von gefährlichen Gemischen zu beschreiben.
(mih) Das Europäische Produktkategorisierungssystem (EuPCS) wird verwendet, um „die bestimmungsgemäße Verwendung von Gemischen“ zu beschreiben; das betrifft Gemische, für die es erforderlich ist, Informationen gemäß Art. 45 und Anh. VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zu übermitteln. Es besitzt eine hierarchische Struktur mit fünf Ebenen und ungefähr 250 Produktkategorien und deckt Gemische ab, die aufgrund ihrer human-toxikologischen und physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nun die Version 1.0 in Englisch bereitgestellt. Die Informationen stehen u.a. den Giftnotrufzentralen zur Verfügung, um in medizinischen Notfällen beraten zu können.
Im Rahmen der Harmonisierung der o.g. Informationspflichten muss ein gefährliches Gemisch einer einzigen Produktkategorie zugeordnet werden, um seinen bestimmungsgemäßen (Haupt-)Verwendungszweck zu beschreiben. In der Regel sollte die Produktkategorie keine anderen Angaben über das Gemisch enthalten, z.B. Benutzertyp, Verpackung oder Zusammensetzung des Gemischs; diese Angaben sind bereits Teil der Meldung an die Giftnotrufzentralen. Dabei gelten für Biozide und Pflanzenschutzmittel besondere Regelungen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!