Die nationale Auskunftsstelle beantwortet Fragen zur REACH- und CLP-Verordnung und nun auch zur neuen Biozid-Verordnung.
(mih) Am 1. September hat die europäische Verordnung Nr. 528/2012 die bis dahin geltende Biozid-Richtlinie abgelöst. Gleichzeitig hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ihren „REACH-CLP Helpdesk“ um das Thema Biozide erweitert: Unter dem neuen Namen „REACH-CLP-Biozid Helpdesk“ (Tel.: 0231/90 71-2971) unterstützt er vor allem kleine und mittlere Unternehmen als Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, Antworten auf Fragen zu Industriechemikalien oder Bioziden zu erhalten.
Der Helpdesk versteht sich als eine gemeinsame nationale Auskunftsstelle zur REACH- (Nr. 1907/2006), zur CLP- (Nr. 1272/2008) und zur neuen Biozid-Verordnung (Nr. 528/2012). Alle drei EU-weit geltenden Verordnungen haben das Ziel, Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
Die REACH-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa. Die CLP-Verordnung ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die neue Biozid-Verordnung schließlich regelt den Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden.
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