In der aktualisierten Tabelle sind zu Gefahrstoffen die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise zusammengefasst.
(mih) Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die Gefahrstoffliste 2018 – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz veröffentlicht. In der aktualisierten Tabelle mit Stand Juni 2018 sind die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise zusammengefasst.
Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen (Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen und Gemischen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), einschließlich zehnter Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (10. ATP, Verordnung (EU) 2017/776). Ebenfalls enthalten sind die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführten Stoffe. Weiterhin wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903 aufgenommen.
Abschließend werden Hinweise u.a. zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), den TRGS sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.
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