Informationen über Chemikalien verbessern

Unternehmen verfügen über Systeme, um Informationen zur sicheren Verwendung von Chemikalien in der gesamten Lieferkette zu kommunizieren. Wie das Projekt REF-5 nun gezeigt hat, müsse die Qualität dieser Informationen jedoch verbessert werden.

(mih) Unternehmen verfügen über Systeme, um Informationen zur sicheren Verwendung von Chemikalien in der gesamten Lieferkette zu kommunizieren. Im Rahmen des fünften EU-weiten Projekts (REF-5) des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung haben Behörden 898 Kontrollen für 1.435 Stoffe vorgenommen und geprüft, wie Unternehmen Sicherheitsinformationen über gefährliche Chemikalien an ihre Kunden weitergeben. Die wichtigste Erkenntnis sei demnach, dass Unternehmen zwar über die o.g. Systeme verfügen, die Qualität dieser Informationen aber verbessert werden müsse, um Arbeitnehmer vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.

Das Projekt, zu dem vor Kurzem ein Bericht veröffentlicht worden ist, zielte darauf ab, das Bewusstsein für das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (SDB) zu schärfen und ein Bild davon zu gewinnen, wie effektiv die darin enthaltenen Informationen zur sicheren Verwendung den Benutzern mitgeteilt werden.

Die Inspektoren hätten sich darauf konzentriert zu prüfen, ob die Verpflichtung der Unternehmen eingehalten wurde, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ein Expositionsszenario zu erstellen. Dabei sind Risikomanagementmaßnahmen im Stoffsicherheitsbericht zu beschreiben und es ist sicherzustellen, dass die Informationen aus diesem Szenario in einem erweiterten SDB über die Lieferkette weitergegeben werden.

Ein Punkt der Prüfliste war auch, ob die nachgeschalteten Anwender diese Risikomanagementmaßnahmen umsetzen oder eine eigene Sicherheitsbewertung vorbereiten. Es wurde besonders darauf geachtet, ob Mitarbeiter, die mit gefährlichen Chemikalien umgehen, Informationen zur sicheren Verwendung erhalten haben und wie diese am Arbeitsplatz angewendet werden.

18 % der Unternehmen konnten mindestens eine der geprüften Vorgaben nicht erfüllen. Insgesamt wurden 296 Verstöße gemeldet und 665 Durchsetzungsmaßnahmen – mündliche Beratung (36 %), schriftliche Beratung (33 %), behördliche Anordnungen (16 %) und Bußgelder (4 %) – ergriffen.

Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung ist ein Netzwerk von Behörden, die in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein dafür zuständig sind, u.a. REACH durchzusetzen.

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