Nach öffentlicher Konsultation wird weiteres Vorgehen und Zeitplan zum PFAS-Beschränkungsvorschlag erarbeitet
(ur) Am 25.09.2023 endete die öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Nach Kategorisierung der Kommentare werden diese nun bei der Überarbeitung des Vorschlags beachtet, meldet der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass der Maßstab der EU für REACH-Stoffbeschränkungen risikobasiert bleibt. Pauschale, undifferenzierte Verbote ganzer Stoffklassen sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht vom bestehenden europäischen Rechtsrahmen gedeckt und sind nach dem aktuellen Vorschlag der deutschen und weiterer Fachbehörden auch nicht vorgesehen. Ein Totalverbot von PFAS ist insofern nicht geplant und würde von der Bundesregierung auch nicht unterstützt, gibt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung zum Chemie-Spitzengespräch am 27. September 2023 bekannt.
Die Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) haben derweil mit der Arbeit an ihren wissenschaftlichen Stellungnahmen zum Dossier begonnen. Um dem Umfang des Dossiers und der Menge der eingegangenen Kommentare (siehe dazu auch: Kommentierung zum PFAS-Verbot abgeschlossen) gerecht zu werden, gehen die Ausschüsse bei ihrer Bewertung sektorweise vor und beginnen dabei zunächst mit den Bereichen Lebensmittelkontaktmaterialien, Skiwachs, Kosmetika und Verbrauchergemische, berichtet der REACH-CLP-Biozid Helpdesk. Mit Informationen der ECHA zum vorgesehenen Zeitplan, wann welche Sektoren durch die Ausschüsse geprüft werden, ist voraussichtlich im Dezember zu rechnen.
Der Beschränkungsvorschlag für Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen (einschließlich der Einfuhr) von PFAS wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht.
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