Kennzeichnen und verpacken nach CLP-Verordnung

Die ECHA hat die Version 2.0 ihrer Leitlinien dazu nun auch in Deutsch veröffentlicht.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nun die deutschsprachige Fassung der Version 2.0 der Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit Stand September 2016 veröffentlicht. Hierin ist auch beschrieben, wie Außenverpackungen für die Beförderung nach Gefahrstoffrecht – falls erforderlich – zu kennzeichnen sind. Wesentliche inhaltliche Änderungen sind u.a.:

  • 4. und 5. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (4. ATP und 5. ATP) zur CLP-Verordnung berücksichtigt
  • neuer Abschnitt zu kindergesicherten Verschlüssen und tastbaren Gefahrenhinweisen
  • Klarstellungen hinsichtlich Produktidentifikatoren für Stoffe und Gemische
  • Ausführungen hinsichtlich Lesbarkeit und Schriftgröße
  • Anforderungen an Faltetiketten.

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