Die Europäische Kommission hat die Gebühren im EU-Chemikalienrecht für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt.
(mih) Wie angekündigt hat die Europäische Kommission die Gebühren und Entgelte gesenkt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entrichten müssen, um chemische Stoffe zu registrieren. Dieser Schritt soll Chemikalien herstellende oder damit handelnde KMU dabei unterstützen, in der derzeit schwierigen Marktlage wettbewerbsfähig zu bleiben. KMU können je nach Unternehmensgröße Ermäßigungen in Höhe von 35 bis 95 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Registrierungen und in Höhe von 25 bis 90 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Zulassungsanträge zugutekommen.
Die Gebühren und Entgelte werden in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 254/2013 vom 20. März 2013 (ABl. L 97 S. 7) so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für welche die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. Ferner wurden die Standardgebühren entsprechend der Inflationsrate angepasst. Die Verordnung ändert die Verordnung (EG) Nr. 340/2008 vom 16. April 2008 (ABl. L 107 S. 6), sie ist am 22. März 2013 in Kraft getreten.
Aus der Überprüfung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ergab sich die Notwendigkeit, die finanzielle und administrative Belastung der KMU zu verringern, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung zu unterstützen.
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