Knapp die Hälfte war fehlerhaft

Bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen gab es erhebliche Mängel

(ur) Im Rahmen eines EU-weiten Projekts - REACH-EN-FORCE 6 (REF 6) report on classification and labelling of mixtures - untersuchten Inspektoren in 29 Ländern die Einstufung und Kennzeichnung von 3.391 Gemischen und inspizierten 1.620 Unternehmen (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler). Die am häufigsten geprüften Gemische waren Wasch- und Reinigungsprodukte, Biozidprodukte, Beschichtungen, Farben, Verdünner und Farbentferner, Kleb- und Dichtstoffe, Raumdüfte und Lufterfrischer.

  • Bei 43 Prozent der Unternehmen wurde mindestens ein Vorschriftenverstoß festgestellt, und 44 Prozent der gemeldeten Mischungen waren in irgendeiner Weise nicht konform mit den Vorschriften.
  • 17 Prozent der gemeldeten Mischungen verwendeten eine falsche Einstufung, was zu einer falschen Kennzeichnung der Mischungen und damit zu falschen Sicherheitshinweisen für eine sichere Anwendung führen kann.
  • Für bestimmte Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität und Atemwegssensibilisierung) ist die Einstufung und Kennzeichnung in der gesamten EU harmonisiert, um ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten.
    Bei neun Prozent der im Projekt überprüften Stoffe wurde die erforderliche harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung nicht angewandt.
  • Bei 33 Prozent der gemeldeten Mischungen war die Kennzeichnung nicht korrekt.
  • Jedes dritte Sicherheitsdatenblatt entsprach nicht den im Projekt überprüften Anforderungen.

Kontrolliert wurden auch die Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung von Flüssigwaschmittelkapseln (LLDCs). Das wichtigste Ergebnis ist, dass bei 22 Prozent der überprüften LLDCs der Verschluss der Außenverpackung nicht mehr funktionierte, wenn dieser während der Lebensdauer der Verpackung wiederholt geöffnet und geschlossen wurde.
Bei den überprüften Biozidprodukten fehlte bei etwa sieben Prozent eine gültige Zulassung nach der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) oder nach der nationalen Gesetzgebung. Bei 17 Prozent der Biozide waren die Etiketten nicht konform.

Aufgrund der Ergebnisse fordern die Autoren der Studie, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender mehr Anstrengungen unternehmen müssen, um die richtige Einstufung von Mischungen abzuleiten und sie in der Lieferkette zu kommunizieren. Dadurch wird verhindert, dass falsche Informationen in Sicherheitsdatenblättern und auf Etiketten verbreitet werden. Die Industrie sollte auch an der Verbesserung der Qualität von Sicherheitsdatenblättern arbeiten, was wiederum zu einem verbesserten Informationsfluss durch die Lieferkette führen wird.
Darüber hinaus sollte das Verständnis der Biozid-Gesetzgebung verbessert werden, um Verstöße, die durch mangelnde Kenntnis der BPR verursacht werden, zu minimieren.
Bei Flüssigwaschmittelkapseln wird der Industrie empfohlen, die Verpackung zu verbessern, um sicherzustellen, dass die Verschlüsse während der gesamten Lebensdauer der Produkte korrekt funktionieren, wie von der Gesetzgebung gefordert.

Hintergrund:
Ziel des Projekts war es, die Einhaltung verschiedener Rechtsvorschriften im Rahmen der CLP-Verordnung zu überprüfen und das Bewusstsein für diese zu schärfen. Die wichtigsten davon waren die Artikel 4, 17, 29, 35 und 37 der CLP-Verordnung sowie Artikel 31 der REACH-Verordnung und die Artikel 17 und 69 der BPR.

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