Richtlinie für den Fachkundenachweis von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (Zwischenlagern) überarbeitet.
(ur) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die Richtlinie für den Fachkundenachweis von verantwortlichen Personen in Anlagen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (Zwischenlagern) am 11.09.2019 erneut bekannt gemacht (GMBl 2019 S. 700). Gegenüber der ersten Version vom 22.07.2019 (GMBl 2019 S. 667) wurden laut BMU noch einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Stand der Richtlinie ist weiterhin der 06.05.2019.
Ausführlicher zur Richtlinie:
Qualifikationsanforderungen für Leitungsfunktionen in Zwischenlagern
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