Die EU-Kommission will die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene ändern und neue bzw. geänderte Grenzwerte für 13 krebserzeugende Chemikalien aufnehmen.
(mih) Um den Schutz von Arbeitnehmern vor krebserzeugenden Chemikalien zu verbessern, hat die Europäische Kommission am 13. Mai 2016 Änderungen an der Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene vorgeschlagen. Dadurch soll die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 krebserzeugenden Chemikalien gesenkt bzw. begrenzt werden. In der Richtlinie sind Maßnahmen festgelegt, um die Exposition gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen zu vermeiden oder zu verringern, wodurch letztlich die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und damit verbundener Krankheiten unterstützt wird.
Es ist vorgesehen, für diese 13 von mehr als 20 ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffen – wie Quarzfeinstaub, Chrom(VI)-Verbindungen, Hartholzstäube oder Hydrazin – neue oder geänderte Grenzwerte in die Richtlinie aufzunehmen. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf intensiven Gesprächen mit Wissenschaftlern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten.
Für etwa ein Dutzend weiterer, in der Richtlinie enthaltener Karzinogene sind ergänzende vorbereitende Arbeiten erforderlich; ein diesbezüglicher Vorschlag soll bis Ende 2016 vorgelegt werden. In der EU sind etwa 20 Mio. Arbeitnehmer mindestens einem der mehr als 20 ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffe ausgesetzt.
Nach Angabe der WHO ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in den meisten entwickelten Ländern. In der EU ist Krebs darüber hinaus die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Jährlich sind 53 % der arbeitsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen, 28 % auf Krankheiten des Kreislaufsystems und 6 % auf Atemwegserkrankungen.
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