Keine Notwendigkeit zur Überarbeitung der Gefahrstoffbestimmungen
(ur) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die Bestimmungen für die Lagerung von Gefahrstoffen grundlegend zu überarbeiten. Dies erklärt sie in der Antwort (19/23534) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23082), die sich auf die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 bezieht. Punktuellen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung lediglich bei der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, deren Überarbeitung der Antwort zufolge bereits abgeschlossen ist.
Detaillierte Informationen über die Anzahl der Lagerorte für Gefahrstoffe liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Sie weist darauf hin, dass Gefahrstoffe in sehr vielen Betrieben verwendet und gelagert werden. Dementsprechend seien auch keine detaillierten Informationen über die Menge der in Deutschland gelagerten Gefahrstoffe verfügbar. Das Risiko, dass Gefahrstoffe in Deutschland für Terrorangriffe verwendet werden, schätzt die Bundesregierung als "eher gering" ein.
Quelle:
Heute im Bundestag (HIB) Nr. 1241 vom 16.11.2020
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