Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält nun auch die harmonisierte Einstufung nach der Stoff-Richtlinie.
(mih) Die Einstufung und Kennzeichnung aller im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) harmonisiert eingestuften Stoffe ist im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification and Labelling (C&L) Inventory) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nun auch nach den Kriterien der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG angegeben. Darauf weist der REACH-CLP-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.
Diese Angabe der harmonisierten Einstufung zusätzlich zur bereits im Verzeichnis enthaltenen Legaleinstufung nach CLP-Verordnung unterstützt Firmen, die ihre Gemische noch nach „altem Recht“ (Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG und Stoffrichtlinie) einstufen und kennzeichnen. Für Stoffe ist nur noch die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung möglich. Gemische hingegen können noch bis Juni 2015 nach den alten Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden.
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