Liste der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe aktualisiert

Die BAM führt darin nun 13 explosionsgefährliche Stoffe der Chemischen Industrie auf.

(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist gemäß § 5 Sprengstoffgesetz (SprengG) für die Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (explosionsgefährliche Stoffe der Chemischen Industrie, wie Peroxide) zuständig. Der Fachbereich 2.2 „Reaktionsfähige Stoffe und Stoffsysteme“ hat die „Liste der nach § 5 des Sprengstoffgesetzes zugelassenen sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe“ aktualisiert und nun zum Download bereitgestellt.

In der Liste sind 13 explosionsgefährliche Stoffe für technische, wissenschaftliche, analytische, medizinische und pharmazeutische Zwecke sowie Stoffe, die als Hilfsmittel bei der Herstellung chemischer Erzeugnisse verwendet werden, samt Verwendungsbestimmungen aufgeführt.

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