Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat beschlossen, verschiedene TRBS bzw. TRGS neu zu fassen oder bestehende zu ändern und zu ergänzen.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 59. Sitzung am 14. und 15. November 2016 verschiedene Beschlüsse gefasst, welche die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. für Gefahrstoffe (TRGS) betreffen. Sie werden voraussichtlich ab Januar bzw. Februar kommenden Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht, u.a.:
Zudem ist vorgesehen die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ und die TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen für Landfahrzeuge“ zu überarbeiten, und es wird eine Bekanntmachung zur Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geben.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!