Die Biostoffverordnung und die Gefahrstoffverordnung wurden geändert.
(uh) Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 40 vom 22.07.2013 wurde die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15.07.2013 bekannt gemacht.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. Weiter werden damit "Tätigkeiten" (und dazu gehört auch die Lagerung) mit (von) organischen Peroxiden explizit geregelt.
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