Die konsolidierte Ausgabe beinhaltet den Wortlaut der Chemikalien-Kostenverordnung in der seit 30. April geltenden Fassung.
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Neufassung der Chemikalien-Kostenverordnung (ChemKostV) vom 23. Mai bekannt gemacht (BGBl. 2014 I S. 591). Die Neufassung beinhaltet den Wortlaut der ChemKostV in der seit 30. April dieses Jahres geltenden Fassung. Die ChemKostV wurde zuletzt durch die Vierte Änderungsverordnung vom 23. April 2014 (BGBl. 2014 I S. 429) aktualisiert.
Die ChemKostV regelt die Gebühren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Robert Koch-Instituts (RKI), des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für öffentliche Leistungen gemäß Chemikaliengesetz (ChemG).
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