Die BAuA hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“ veröffentlicht.
(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Sie betrifft „Abgase von Dieselmotoren“, u.a. auch bezüglich „Ladehallen, Laderampen, Ladestellen, Abkippstellen“ (Anh. 1 Nr. 4) oder „Abstellbereichen“ (Anh. 1 Nr. 6). Die wesentlichen Anpassungen:
Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bei seiner 63. Sitzung am 14. November 2018.
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