Die ECHA hat Inkonsistenzen in Registrierungsdossiers von Zwischenprodukten gemäß REACH festgestellt und weist auf die Pflichten der Registranten hin.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist auf Inkonsistenzen in Registrierungsdossiers von Zwischenprodukten und Pflichten der Registranten gemäß REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) hin. Dies teilt der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit.
In den vergangenen zwei Jahren hat die ECHA Registranten von Zwischenprodukten schriftlich aufgefordert, inkonsistente Angaben zum Status als Zwischenprodukt in ihren Dossiers zu prüfen. Insgesamt wurden 574 Registranten (von 2.388 Dossiers) angeschrieben; daraufhin reichten 528 Registranten 2.270 aktualisierte Registrierungsdossier ein. Die übrigen 46 Registranten (von 118 Dossiers) haben bisher nicht reagiert und werden nun rechtsverbindliche Briefe von der ECHA (Entscheidungen nach Artikel 36 Absatz 1 REACH-Verordnung) erhalten. Darin werden sie aufgefordert, die Inkonsistenzen in ihren Registrierungsdossiers innerhalb eines Monats zu beseitigen.
Es werden Informationen zur Tonnage der identifizierten Verwendungen, die nicht unter streng kontrollierten Bedingungen stattfinden, gefordert. Die Registranten haben die Möglichkeit, ihre Registrierungsdossiers zu aktualisieren, indem sie:
Sollten die Registranten die Frist verstreichen lassen, ohne ein aktualisiertes Dossier einzureichen, wird die ECHA die nationalen Vollzugsbehörden informieren, damit diese weitere Maßnahmen einleiten können.
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