Hat REACH einen Nutzen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz?
(ur) Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat den Bericht „REACH: Bilanz und Ausblick“ zu der Frage, inwieweit bisherige REACH-Verfahren tatsächlich in einer Gesamtbilanz Vorteile für den Umwelt- und Gesundheitsschutz erzielt haben, veröffentlicht.
Ziele der REACH-Verordnung sind zum einen ein verbesserter Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durch ein auf mehr und besseren Daten basierendes Chemikalienmanagement, zum anderen der Abbau von Handelshemmnissen durch einen harmonisierten Binnenmarkt. In der europäischen Chemikaliengesetzgebung markiert die REACH-Verordnung einen Wendepunkt, denn sie verlagert die Aufgabe, Daten zu Chemikalien zu sammeln, zu generieren und sie anhand dieser zu bewerten, von den Behörden auf die Hersteller dieser Chemikalien – und setzt damit das Verursacherprinzip durch.
Der Bericht bewertet REACH zunächst aus dem Blickwinkel der Industrie- und Umweltverbände, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren und nationaler Evaluation im Rahmen eines zu REACH erhobenen Meinungsbildes.
In einem zweiten Teil des Berichts wird anhand von ausgesuchten gefährlichen Stoffen/Stoffgruppen der Nutzen von REACH für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bewertet. Im Detail sind dies:
Im dritten Teil wird das europäische Chemikalienrecht bilanziert und dessen Weiterentwicklung anhand künftiger Handlungsfelder skizziert.
Insgesamt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass es einen unbestreitbaren Nutzen der REACH-Verordnung für den Umweltschutz und für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit gibt.
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