REACH - Ohne Daten kein Markt

Am 31. Mai 2018 endet die letzte Registrierungsfrist der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.Darauf macht die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufmerksam.
Die Registrierung chemischer Stoffe ist Pflicht in der EU, das heißt nicht registrierte Stoffe dürfen in Zukunft in der EU weder hergestellt noch eingeführt werden.

(ur) Die Registrierung von in der EU hergestellten oder importierten Stoffen ist das Kernelemente der REACH Verordnung, dies ich in drei Phasen teilt. Die erste Phase endete im Dezember 2010, die zweite im Juni 2013. Bis zum 31. Mai müssen nun alle Stoffe mit einem Volumen zwischen 1 – 100 Tonnen pro Jahr registriert werden.
Die Umsetzung von REACH läuft dann in drei Schritten ab:
Der Registrierung, der Evaluierung sowie der Zulassung und Beschränkung.
Falls Risiken identifiziert werden, sieht REACH das Beschränkungs- oder das Zulassungsverfahren vor.
Hier können Stoffe einerseits für bestimmte Verwendungen verboten oder langfristig durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden.
Alle Hersteller und Importeure müssen Stoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden, registrieren.
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht.
REACH steht für "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe"
(Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des REACH-CLP-Biozid Helpdesks.

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