Die Europäische Kommission hat vier Stoffe in Anh. XVII hinzugefügt. Zwei weitere Stoffe kommen dafür in Frage, SVHC zu sein und in Anh. XIV aufgenommen zu werden.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII „Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse“ der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) geändert:
Die Änderungen sind in Kraft seit 31. Januar 2018 (Eintrag Nr. 70) bzw. treten in Kraft am 9. Mai 2018 (Einträge Nr. 71 und Nr. 69).
Zudem hat die Europäische Kommission zwei Stoffe identifiziert, die möglicherweise besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern – SVHC) sind; diese werden zur Liste der Stoffe (Kandidatenliste) hinzugefügt, die dafür in Frage kommen, in Anh. XIV „Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ REACH aufgenommen zu werden:
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