Die Europäische Kommission schränkt die Verwendung von Asbestfasern (Chrysotil) und anorganischen Ammoniumsalzen ein.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Asbestfasern (Chrysotil) sowie hinsichtlich anorganischer Ammoniumsalze geändert.
Mit der Verordnung (EU) 2016/1005 vom 22. Juni 2016 (ABl. L 165 S. 4), die am 13. Juli 2016 in Kraft tritt, wird der Eintrag 6 Spalte 2 Abs. 1 in Anh. XVII REACH neu gefasst. Er betrifft die Verwendung von chrysotilhaltigen Diaphragmen in Elektrolyseanlagen.
Mit der Verordnung (EU) 2016/1017 vom 23. Juni 2016 (ABl. L 166 S. 1), die am 14. Juli 2016 in Kraft tritt, wird der Eintrag „65. Anorganische Ammoniumsalze“ in Anh. XVII REACH hinzugefügt. Er betrifft die Verwendung dieser Salze in Zellstoffisoliermaterialgemischen und Zellstoffisoliermaterialerzeugnissen, die u.a. beim Bau von Gebäuden eingesetzt werden. Das Ziel ist es, die Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Ammoniak zu schützen, das aus Isoliermaterialien aus Zellstoffwatte, denen Ammoniumsalze zugesetzt sind, freigesetzt wird.
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