Betroffen sind Gemische mit (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und seine Mono-, Di- oder Tri-O-(Alkyl)-Derivate (TDFAs) in Sprühprodukten.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) geändert. Dies geschieht mit der Verordnung (EU) 2019/957 vom 11. Juni 2019 (ABl. L 154 S. 37), die am 2. Juli 2019 in Kraft tritt.
Damit wird in Anh. XVII der Eintrag 73 eingefügt, welcher das Inverkehrbringen von Gemischen mit (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und seinen Mono-, Di- oder Tri-O-(Alkyl)-Derivaten (TDFAs) in Sprühprodukten für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit betrifft. Die Chemikalien können in Verbindung mit organischen Lösungsmitteln in Sprühprodukten zu schweren akuten Verletzungen der Lunge führen und stellen somit ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar.
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