Die Europäische Kommission hat die Beschränkungen hinsichtlich Cadmium mit der Verordnung (EU) 2016/217 geändert.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Cadmium geändert. Dies ist mit der Verordnung (EU) 2016/217 vom 16. Februar 2016 (ABl. L 40 S. 5) geschehen.
Geändert wurde der Abs. 2 in Spalte 2 des Eintrags 23 in Anh. XVII. Die Verordnung (EU) 2016/217 ist am 8. März 2016 in Kraft getreten und gilt unmittelbar.
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