Die Europäische Kommission hat die Liste von Beschränkungen um einen zweiten Eintrag für Nonylphenolethoxylate (NPE) erweitert.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Nonylphenolethoxylate (NPE) geändert. Dies ist mit der Verordnung (EU) 2016/26 vom 13. Januar 2016 (ABl. L 9 S. 1) geschehen.
In dem neuen Eintrag 46a in Anh. XVII werden Grenzwerte für NPE in Textilerzeugnissen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2016/26 ist am 3. Februar 2016 in Kraft getreten und gilt unmittelbar.
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