REACH: Anhang XVII ergänzt

Die Europäische Kommission hat die Liste von Beschränkungen um einen zweiten Eintrag für Nonylphenolethoxylate (NPE) erweitert.

(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Nonylphenolethoxylate (NPE) geändert. Dies ist mit der Verordnung (EU) 2016/26 vom 13. Januar 2016 (ABl. L 9 S. 1) geschehen.

In dem neuen Eintrag 46a in Anh. XVII werden Grenzwerte für NPE in Textilerzeugnissen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2016/26 ist am 3. Februar 2016 in Kraft getreten und gilt unmittelbar.

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