Die zweite Registrierungsfrist ist abgelaufen. Knapp ein Drittel der Registrierungen kam aus Deutschland.
(mih) Ende Mai dieses Jahres ist die zweite Frist abgelaufen, um in der EU hergestellte und importierte Chemikalien (Mengen von 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki zu registrieren. Laut Bundesstelle Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kam knapp ein Drittel der Registrierungen aus Deutschland. Die Registrierung umfasst eine Bewertung der Gefährlichkeit der Stoffe und wenn erforderlich, Empfehlungen zum sicheren Umgang.
Europaweit wurden mehr als 9.000 Registrierungen zu rund 2.900 Stoffen von mehr als 3.200 Unternehmen bei der ECHA eingereicht. Deutsche Unternehmen haben sich mit 31 Prozent der Registrierungen – wie schon bei der ersten Registrierungswelle 2010 – überproportional am Prozess beteiligt. Noch höher ist der Anteil der von deutschen Unternehmen eingereichten sogenannten „Lead Dossiers“. Hier stellen deutsche Unternehmen fast die Hälfte der federführenden Registranten.
Mit etwa 20 Prozent ist der Anteil der Registrierungen aus kleinen und mittleren Unternehmen höher als bei der ersten Registrierungswelle (13 Prozent), aber immer noch sehr viel geringer als der Anteil der Chemischen Großindustrie. Für rund 1.000 Stoffe hatten Unternehmen eine Registrierung angekündigt, jedoch kein Dossier eingereicht. Diese Stoffe könnten in naher Zukunft nach dem Grundsatz „keine Daten – kein Markt“ nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar sein.
Insgesamt sind seit Inkrafttreten von REACH etwa 33.000 Registrierungsdossiers zu 6.600 Stoffen eingereicht worden. Bei vielen Stoffen handelt es sich – wie in REACH vorgesehen – um gemeinsame Einreichungen mehrerer Hersteller und Importeure. Vereinzelt gab es individuelle Registrierungen, in der Regel funktioniert die gemeinsame Einreichung von Dossiers aber gut.
Als nächstes will die ECHA die nicht vertraulichen Informationen der Registrierungsdossiers online zur Verfügung stellen. Auch nach einer abgeschlossenen Registrierung müssen Registranten aktiv bleiben, denn sie sind weiterhin für die Inhalte des Registrierungsdossiers verantwortlich. Konkret müssen sie die Informationen zu den Stoffen aktuell halten und die zu erstellenden Sicherheitsdatenblätter mit Registrierungsinformationen wie der Registrierungsnummer und falls erforderlich mit Expositionsszenarien versehen.
Aktuelle Informationen zum neuen europäischen Chemikalienrecht bietet der REACH-CLP Helpdesk der BAuA.
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