Die ECHA hat eine „REACH 2018 Roadmap“ veröffentlicht, um Hersteller und Importeure bei der Registrierung geringer Mengen Chemikalien zu unterstützen.
(mih) Das Ende der letzten Registrierungsfrist am 31. Mai 2018 ist ein weiterer Meilenstein der europäischen Chemikalienverordnung REACH, der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nun die sog. REACH 2018 Roadmap veröffentlicht und beschreibt darin die sieben Schritte bis zur erfolgreichen Registrierung von Altstoffen. Diese Zusammenstellung insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigt zudem, wie die ECHA die Unternehmen auf diesem Weg unterstützen will.
Ähnlich wie die im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte Webseite REACH 2018 basiert auch die Roadmap auf den sieben Phasen einer erfolgreichen Registrierung. Für jede Phase werden die erforderlichen Schritte sowie deren voraussichtlicher Zeitbedarf genannt.
Diese Registrierungsfrist betrifft Unternehmen, die Stoffe in geringen Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr herstellen oder einführen. Die ECHA erwartet nun eine deutlich größere Zahl an KMU, die zum ersten Mal Stoffe anmelden. Aber auch große Unternehmen dürften noch hunderte Chemikalien in ihren Beständen haben, die zu registrieren sind.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!