REACH: höhere Gebühren

Die Europäische Kommission passt die Gebühren für Einreichungen bei der ECHA an die Inflationsrate von 2013 an.

(mih) Im Rahmen von Registrierungen und deren Aktualisierungen, Anträgen, Mitteilungen, Überprüfungen sowie Widersprüchen gemäß REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) sind an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Gebühren und Entgelte zu entrichten. Die Europäische Kommission passt diese Gebühren und Entgelte nun an. Dabei wird die Inflationsrate anhand des Europäischen Verbraucherpreisindexes berücksichtigt, welchen das Statistische Amt der EU (Eurostat) veröffentlicht. Für 2013 betrug die durchschnittliche jährliche Inflationsrate 1,5 %.

Die Europäische Kommission aktualisiert daher die Anh. I bis VIII der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der REACH-Verordnung. Dies geschieht mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 vom 4. Juni (ABl. L 139 S. 1). Sie tritt am 25. Juni in Kraft, gilt aber nicht für Einreichungen, die an diesem Tag anhängig und zulässig sind.

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