In einer Online-Befragung von Betroffenen und Akteuren sollen die Anforderungen der Verordnung auf den Prüfstand gestellt werden.
(mih) Anfang März hatte die EU-Kommission ihren zweiten Überprüfungsbericht zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) veröffentlicht. Insgesamt stellte sie fest, dass alle Anforderungen der Verordnung, um die Ziele von REACH zu erreichen, angemessen seien. Allerdings sollten Potenziale bezüglich der Ausgestaltung und konkreten Umsetzung ausgeschöpft werden, um den (Verwaltungs-)Aufwand zu vereinfachen und zu verringern.
Um eine Diskussion über die Ergebnisse auf nationaler Ebene fortzusetzen, wollen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen einer Online-Befragung Stellungnahmen der beteiligten Kreise in Deutschland zusammentragen. Betroffene von und Akteure in REACH können bis 9. September 2018 ihre Meinung zur Umsetzung von REACH abgeben und Verbesserungen vorschlagen.
Der Fragebogen befasst sich mit verschiedenen Aspekten des Prüfungsberichts und Schwerpunkten, welche die Bundesstelle für Chemikalien identifiziert hat. Die Ergebnisse der Befragung sollen in die Vorbereitung des REACH-Kongresses 2018 einfließen. Dieser wird am 6. und 7. Dezember 2018 in Dortmund stattfinden, wobei ein umfassender Meinungsaustausch zur Umsetzung und Verbesserung von REACH aus deutscher Sicht im Mittelpunkt stehen soll.
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