Die Europäische Kommission hat den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 um sechs Prüfmethoden erweitert.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Prüfmethoden gemäß REACH-Verordnung um sechs Verfahren erweitert. Laut Verordnung (EU) Nr. 900/2014 vom 15. Juli (ABl. L 247, S. 1) werden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 die Kapitel B.53 bis B.58 eingefügt.
Diese Verordnung „zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ... zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt“ ist am 24. August in Kraft getreten und gilt unmittelbar.
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