REACH: neuer Registrierungsleitfaden

Der Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, Chemikalien von weniger als 100 Tonnen pro Jahr zu registrieren. Nun liegt der erste Teil vor.

(mih) Am 31. Mai 2018 endet die Registrierungsfrist gemäß REACH für Chemikalien im Mengenbereich von weniger als 100 Tonnen pro Jahr. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet dazu bis zu 70.000 Registrierungsdossiers, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen einreichen werden.

Mit einem neuen praktischen Leitfaden will der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit dem REACH-Prozess haben, bei der Registrierung chemischer Stoffe unterstützen. Der jetzt vorliegende Teil A „Erste Schritte“ beschreibt auf 73 Seiten die Vorarbeiten, die notwendig sind, um erfolgreich ein Registrierungsdossier zu erstellen und bei der ECHA einzureichen.

Die Teile B und C will der Helpdesk nacheinander bis Mitte dieses Jahres veröffentlichen. Dabei befasst sich Teil B „Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID“ mit der eigentlichen Erstellung des Registrierungsdossiers für chemische Stoffe, die in Mengen von weniger als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Teil C „Anforderungen für 10 bis 100 t/a“ thematisiert die erweiterten Registrierungsanforderungen. Sie gelten, wenn Chemikalien mit einer Tonnage im Bereich von 10 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Der Leitfaden greift Informationen aus verschiedenen Leitfäden und Handbüchern der ECHA auf, die z.T. nur in Englisch vorliegen. Dabei wurde darauf geachtet, nur die Informationen in verständlicher Art und Weise zusammenzufassen, die für die Registrierung der von der Registrierungspflicht betroffenen Chemikalien von Belang sind.

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