REACH: sieben neue SVHC-Stoffe in der Kandidatenliste

Die Liste der Chemikalien, die gemäß REACH zulassungspflichtig werden können, umfasst damit nun 181 Stoffe.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat sieben weitere Chemikalien in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern – SVHC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgenommen. Damit enthält die Kandidatenliste seit 15. Januar 2018 nun 181 Stoffe, die zulassungspflichtig werden können. Die Identifizierung von Stoffen als SVHC und deren Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt im Zulassungsverfahren.

Die sieben neuen Stoffe sind:

  • Benz[a]anthracen
  • Cadmiumcarbonat
  • Cadmiumhydroxid
  • Cadmiumnitrat
  • Chrysen
  • Dodecachlorpentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien („Dechlorane Plus“)
  • Reaktionsprodukt aus 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP)

Für Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die einer Meldepflicht für diese Stoffe nach Art. 7 Abs. 2 REACH unterliegen, gilt diese Meldepflicht seit 1. Juni 2011 sechs Monate, nachdem ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde (Art. 7 Abs. 7 REACH). Informationen über sofortige Verpflichtungen für Unternehmen in Verbindung mit den in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffen sind hier zu finden.

Die endgültige Entscheidung, ob ein Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wird und ab welchem Datum die Unternehmen eine Zulassung bei der ECHA beantragen müssen, trifft die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament.

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