Am 1. Dezember 2008 ist die Vorregistrierungsphase im neuen Chemikalienrecht REACH abgelaufen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) konnte über zwei Millionen Eingänge verzeichnen.
Nach Ablauf der in REACH vorgesehenen Vorregistrierungsphase zum 1. Dezember 2008 beginnt nun die Registrierung mit einer ersten Frist bis zum 1. Dezember 2010. Darauf weist die Bundesstelle Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind mehr als zwei Millionen Vorregistrierungen eingegangen, deutlich mehr als die ursprünglich erwarteten 150.000. Über 6.000 deutsche Firmen haben diese Möglichkeit genutzt.
Unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind seit dem 1. Juni 2008 nahezu alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder importiert werden, ab Mengen von einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Firmen, die ihre Stoffe nicht vorregistrieren ließen, müssen diese vor einer weiteren Herstellung beziehungsweise Einfuhr bei der ECHA registrieren lassen. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden.
Doch auch die Firmen, die ihre Stoffe vorregistriert haben, werden jetzt beginnen, die Registrierungsdossiers für ihre Stoffe zusammenzustellen. Ein Austausch der Daten wird in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) erfolgen, die sich bereits während der Vorregistrierungsphase gebildet haben. Dafür stellt der Europäische Chemieverband CEFIC die Internetplattform SIEFreach bereit.
Der Austausch ist zwingend, um Wirbeltierversuche zu vermeiden, die laut Artikel 26 der REACH-Verordnung für ein- und denselben Stoff nicht wiederholt werden dürfen. Weiterhin verringern sich die Gebühren bei der ECHA, wenn Stoffdaten gemeinsam eingereicht werden.
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