REACH: systematische Konsultationen

Interessierten Kreisen bietet sich die Möglichkeit, sich frühzeitig zu beteiligen und stoffspezifische Informationen über SVHC einzubringen.

(mih) Die Bundesstelle für Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erstmalig systematische Konsultationen zu potenziell besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC – substances of very high concern) gestartet. Dieser neue Prozess bietet allen interessierten Kreisen – insbesondere der betroffenen Industrie – die Möglichkeit, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu beteiligen und stoffspezifische Informationen einzubringen. Darüber hinaus soll dies dazu dienen, die Transparenz bei der Auswahl der Stoffe zu erhöhen.

Die Konsultationen, die online über die Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks bei der BAuA erfolgen, sind eingebettet in ein Verfahren im Rahmen der seit 2007 geltenden europäischen Chemikalienverordnung REACH. Das Ziel ist es, solche Stoffe zu identifizieren, die künftig durch weniger risikobehaftete Stoffe oder Technologien ersetzt werden sollen.

Die eingegangenen Informationen werden nach Ablauf einer zweimonatigen Konsultationsfrist ausgewertet. Die BAuA, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) berücksichtigen diese Daten im Rahmen eines ergebnisoffenen Verfahrens (Risiko-Management-Optionen-Analyse). Dabei wird für jeden Stoff individuell geklärt, ob tatsächlich ein Regulierungsbedarf besteht und welche die am besten geeignete Maßnahme zum Management der mit dem Stoff verbundenen Risiken ist.

Neben der Identifizierung als SVHC kommen deshalb auch alternative regulatorische Maßnahmen, wie etwa die Beschränkung oder die Einstufung und Kennzeichnung, als Schlussfolgerung in Betracht. Auch die Feststellung, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, kann Ergebnis des Analyseprozesses sein.

Das neue Verfahren ist Teil einer Initiative der Europäischen Kommission, um SVHC zu identifizieren. Der mehrstufige, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitete Fahrplan hierzu sieht vor, bis zum Jahr 2020 alle relevanten Stoffe zu identifizieren, für die Regelungsbedarf besteht. Informationen zu den einzelnen Stoffen sowie Angaben, welcher Mitgliedstaat welche Stoffe bewertet, finden sich bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

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