Die ECHA hat drei neue praktische Beispiele veröffentlicht. Zudem sollten sich Registranten in Ausnahmefällen rechtzeitig melden, wenn Schwierigkeiten absehbar sind, Dossiers fristgerecht einzureichen.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) unterstützt Unternehmen auf vielfältige Weise, ihre Pflichten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zu erfüllen.
So sind auf der Website drei neue praktische Beispiele zur REACH-Registrierung zu finden.
Diese und weitere Beispiele, Fallstudien und Szenarien beleuchten Situationen, mit denen Unternehmen konfrontiert sein können, wenn sie ihre REACH-Registrierung vorbereiten. Als vereinfachte Präsentationen ergänzen sie die praktischen Ratschläge, die auf den ECHA-Webseiten zu REACH 2018 zu finden sind.
Zudem hat die Kontaktgruppe der Direktoren (DCG) – eine Plattform der Europäischen Kommission, der ECHA und von Industrieverbänden – vier außergewöhnliche Szenarien ermittelt, in denen Registranten ohne eigenes Verschulden Schwierigkeiten haben, vollständige Registrierungsdossiers vor Ablauf der letzten REACH-Anmeldefrist am 31. Mai 2018 einzureichen. Die Szenarien betreffen die Vollständigkeit von Dossiers, Änderungen der juristischen Person, die Abhängigkeit vom federführenden Registranten sowie Substanzen ohne Registrierungsabsichten.
Betroffene Unternehmen müssen die ECHA so früh wie möglich und spätestens bis 24. Mai 2018 kontaktieren. Dabei ist die Situation detailliert zu begründen und u.a. zu erklären, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verpflichtungen gemäß REACH zu erfüllen.
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