Die Europäische Kommission ändert erneut Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit der Verordnung (EU) Nr. 317/2014 vom 27. März geändert (ABl. L 93, S. 24). Letztere tritt am 17. April 2014 in Kraft und gilt seit 1. April 2014, ab 1. Januar 2015 bzw. ab 1. April 2016.
In Anhang XVII Anlage 1, 2, 4 und 6 der REACH-Verordnung werden verschiedene Einträge eingefügt bzw. ein Eintrag gestrichen. Betroffen sind Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe) der Kategorien 1A oder 1B eingestuft sind, sowie Gemische mit diesen Stoffen in bestimmten Konzentrationen.
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