REACH: Verwendung eines Stoffes ohne Registrierung?

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hat klargestellt, unter welchen Bedingungen ein vorregistrierter „Phase-in“-Stoff nach 31. Mai 2018 ohne Registrierung verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf.

(mih) Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat klargestellt, unter welchen Bedingungen ein vor 1. Juni 2018 hergestellter oder importierter, auf Lager liegender vorregistrierter Phase-in-Stoff nach 31. Mai 2018 ohne Registrierung verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf.

Am 31. Mai dieses Jahres endet die letzte Registrierungsphase gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Bis dahin müssen vorregistrierte Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden.

Laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk muss ein vorregistrierter Phase-in-Stoff nicht registriert werden bzw. darf dieser Stoff ohne Registrierung abverkauft und in der Lieferkette verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Unternehmen stellt diesen Stoff her bzw. importiert ihn bis 31. Mai 2018 in Mengen von 1 bis 100 t pro Jahr. Die Durchschnittsmenge richtet sich dabei nach dem Dreijahresdurchschnitt von 2015 bis 2017, wenn der Stoff in dieser Zeit ununterbrochen hergestellt oder importiert wurde. Ab 1. Juni 2018 stellt das Unternehmen die Herstellung bzw. den Import vollständig ein. Das gilt sowohl für den Hersteller/Importeur des Stoffs als auch für seinen Abnehmer.

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