Rechtsfolgen der Einstufung von Gefahrstoffen

Mithilfe einer Datenbank der BAuA lässt sich prüfen, welchen rechtlichen Normen verwendete Gefahrstoffe unterliegen.

(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Datenbank zur Verfügung gestellt, die es jedem Nutzer ermöglicht, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, aufgrund ihrer Einstufung, rechtlichen Normen unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten. Außerdem lässt sich erkennen, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie adressiert sind.

Die zweigeteilte Datenbank, die auch als Excel-Liste zum Download bereitsteht, ist als unterstützendes Werkzeug zu verstehen:

  • Teil A mit den Folgen, die direkt an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) geknüpft sind (etwa 1.150 Einträge)
  • Teil B mit den Regelungen, die noch an das alte Recht, die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), gekoppelt sind (3.120 Einträge).

 

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