Wie geht es weiter mit REACH? Antworten gibt der Bericht „Mapping the chemical universe to address substances of concern - Integrated Regulatory Strategy" der europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
(ur) Der erste und künftig jährlich erscheinende Bericht zu einer integrierten Regulierungsstrategie visualisiert die Arbeit, die die ECHA und die Mitgliedstaaten geleistet haben, um anhand der von REACH generierten umfangreichen Daten zu entscheiden, zu welchen Stoffen weitere Gefahrinformationen und weitere Risikomanagementmaßnahmen benötigt werden oder bei welchen Stoffen die Behörden davon ausgehen können, dass sie derzeit keine Priorität haben.
„Unsere Arbeit ermöglicht es den Behörden, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Europa verbessern und die europäische Industrie wettbewerbsfähiger machen. Wir erinnern die Industrie daran, die Einhaltung ihrer Registrierungsinformationen weiter zu verbessern, insbesondere für Stoffe mit einem hohen Expositionspotenzial, für die derzeit keine Gefährdungsdaten vorliegen “, erklärt Björn Hansen, Exekutivdirektor der ECHA.
Der Bericht unterteilt die registrierten Stoffe in drei Hauptpools:
Derzeit liegt der Fokus auf den 4.700 registrierten Stoffen über 100 Tonnen. Mehr als 40 Prozent dieser Substanzen sind den oben genannten Substanzpools zugeteilt. Die Liste der Stoffe wird Ende des Jahres auf der ECHA-Website veröffentlicht und im Laufe der Arbeiten aktualisiert.
Die Behörden müssen jedoch noch klären, in welchen Pool die verbleibenden 2.700 Stoffe gehören.
Dieser unsichere Bereich bleibt nach mehr als zehn Jahren systematischen Screenings bestehen und konzentriert sich auf besonders besorgniserregende Stoffe. Die ECHA sieht vor, dass eine beträchtliche Anzahl von ihnen in den nächsten Jahren Konformitätsprüfungen oder Stoffbewertungen unterzogen wird, um die erforderlichen Informationen für die Festlegung und Bewertung der Prioritäten zu erhalten.
Die Behörden, fordert die ECHA, müssen die Arbeit in diesem unsicheren Bereich beschleunigen und die Zeit zwischen der Feststellung eines Problems und der Einleitung von Risikomanagementmaßnahmen verkürzen. Insbesondere sollten Maßnahmen zur Harmonisierung der Einstufung oder Maßnahmen gemäß anderen Rechtsvorschriften schneller ergriffen werden.
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