Die Verordnung (EU) Nr. 167/2014 berücksichtigt die Ergebnisse der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien sowie andere Rechtsvorschriften.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert: mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2014 vom 21. Februar 2014, bekannt gemacht im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 54, S. 10. Die Verordnung (EU) Nr. 167/2014 tritt am 14. März 2014 in Kraft und gilt ab 1. Mai dieses Jahres.
Die Änderungen berücksichtigen die Ergebnisse der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens und Rechtsvorschriften in Bezug auf bestimmte Chemikalien, die über
erlassen wurden.
Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 vom 17. Juni 2008 (ABl. L 204, S. 1) setzt das am 11. September 1998 unterzeichnete und mit dem Beschluss 2003/106/EG (ABl. L 63, S. 27) genehmigte Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren – Prior Informed Consent) für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel um.
Am 1. März dieses Jahres ist die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 durch die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201, S. 60) ersetzt worden.
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