Die Liste anerkannter Einrichtungen/Fortbildungsträger nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aktualisiert
(ur) Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) stellt mit Stand vom 10.01.2020 eine Liste anerkannter Einrichtungen/Fortbildungsträger nach § 11 Abs. 1 Nummer 1 und Nummer 2 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) zum Download bereit.
Die neun Seiten umfassende Liste basiert auf Mitteilungen der Bundesländer und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgeführten Anbieter sind nach Bundesländern und innerhalb dieser nach Postleitzahlen sortiert; die Reihenfolge stellt keine Wertung dar. Neben Name und Adresse der Einrichtung ist die anerkennende Behörde genannt. In einem Bemerkungsfeld sind kurz weitere Informationen zum Anbieter festgehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität.
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