Schweiz: Chemikalienrecht wird modernisiert

Das Ziel ist es, den Schutz vor Chemikalien unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der internationalen Regulierung weiter zu erhöhen.

(mih) Der schweizerische Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, das landeseigene Chemikalienrecht zu modernisieren. Das Ziel sei es, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Schutz vor Chemikalien für Mensch und Umwelt in der Schweiz unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der internationalen Regulierung weiter zu erhöhen. Dabei sollen neue Handelshemmnisse möglichst vermieden und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Chemikalienbereich mit ausländischen und internationalen Behörden ausgebaut werden.

Die geplante Weiterentwicklung des Chemikalienrechts zielt darauf ab, den Kenntnisstand der Behörden über chemische Stoffe auf dem schweizerischen Markt weiter zu verbessern. Es sollen insbesondere keine chemischen Stoffe in der Schweiz auf den Markt kommen, ohne dass die erforderlichen Daten vorliegen, um ihre Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilen zu können. Zudem sollen dank einer Meldepflicht für gefährliche Zwischenprodukte bestehende Informationslücken geschlossen werden. Dies ermöglicht etwa den Notfalldiensten rasch auf diese Daten zurückzugreifen und Notfallauskünfte zu erteilen. Die Behörden sollten zudem zu einzelnen risikobehafteten Stoffen weitere Daten zur Abklärung verlangen können.

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsebene auszuarbeiten und ihm bis Ende 2017 zu unterbreiten. Parallel dazu hat der Bundesrat entschieden, Kooperationsmöglichkeiten mit internationalen Behörden oder mit Behörden einzelner Länder zu prüfen, um die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu vertiefen. Im Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit in der Beurteilung von chemischen Stoffen und ein Wissensaustauch mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Nach der Konsultation der betroffenen Kreise ist hingegen nicht vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt Verhandlungen über ein bilaterales Marktzugangsabkommen im Chemikalienbereich mit der EU aufzunehmen.

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