Die Bundeskanzlei hat Korrekturen zur schweizerischen Chemikalienverordnung bekannt gemacht.
(mih) Die schweizerische Bundeskanzlei hat Korrekturen der Chemikalienverordnung (ChemV) mit Datum vom 8. September in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bekannt gemacht (AS 2015 S. 3017). Die Änderungen der ChemV vom 5. Juni 2015 (AS 2015 S. 1903; SR (Systematische Rechtssammlung) 813.11) betreffen Art. 1 Abs. 4 sowie Anh. 3.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!