Das Nachbarland will die Chemikalienverordnung überarbeiten, um das GHS für Zubereitungen obligatorisch einzuführen.
(mih) Die Schweiz wird ihre Chemikalienverordnung (ChemV) komplett überarbeiten. Die Revision wird als notwendig erachtet, um das Global Harmonisierte System (GHS) für die Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen ab 1. Juni 2015 obligatorisch einzuführen. Die bisherigen Bestimmungen sollen aufgehoben werden. Dazu läuft bis 2. Dezember 2014 eine Anhörung im schriftlichen Verfahren.
Damit die Verordnung kohärent aufgebaut bleibe und um zahlreiche Lücken zwischen den verbleibenden Artikeln zu vermeiden, sei eine Totalrevision erforderlich, so das Eidgenössische Departement des Innern. Die Revision soll zudem die verschiedenen Akteure präzisieren, die Chemikalien beziehen. Dazu sollen drei neue Definitionen eingeführt werden: Händlerin, berufliche Verwenderin und private Verwenderin. Diese Begriffe sollen die Terminologie in den drei Amtssprachen klären und werden dann in der gesamten Verordnung konsequent verwendet.
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