Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält nun die in verschiedene Sprachen übersetzten Stoffnamen von harmonisierten Einträgen in Anhang VI CLP-Verordnung.
(mih) Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification and Labelling (C&L) Inventory) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) enthält nun die in verschiedene Sprachen übersetzten Stoffnamen von harmonisierten Einträgen in Anhang VI CLP-Verordnung, die im Dezember 2008 in die CLP-Verordnung aufgenommen wurden. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit 22 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, welches die Übersetzungen lieferte, entwickelt.
Nach einem Klick auf den Stoffnamen in der Spalte „International Chemical Identification“ auf der zweiten Seite des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses werden die Übersetzungen in einem Pop-up-Fenster angezeigt.
Die CLP-Verordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures – CLP).
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