SVHC: UBA-App soll Verbraucheranfragen erleichtern

Anbieter eines Erzeugnisses müssen Auskunft darüber geben, ob und welche besonders besorgniserregenden Stoffe darin enthalten sind.

(mih) Bislang ist es für Verbraucher relativ umständlich, den Anbieter eines Erzeugnisses zu fragen, ob und welche besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – substances of very high concern) darin enthalten sind. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt nun die App Scan4Chem (Android oder iOS) zur Verfügung, um diese Anfragen zu erleichtern.

Mithilfe der App können Nutzer den Barcode eines Produkts scannen und automatisch eine Anfrage an den Anbieter senden. Dieser muss gemäß Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben. Eine direkte Abfrage der Inhaltsstoffe ist wegen einer fehlenden Datenbank der Hersteller noch nicht möglich.

SVHC sind in REACH geregelt. Derzeit sind 173 Stoffe als solche registriert. Sie weisen eines oder mehrere der folgenden Merkmale auf:

  • krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend,
  • giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd,
  • sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd,
  • ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (z.B. hormonelle Wirkung).

Produkte mit SVHC gefährden laut UBA also potenziell die Gesundheit und die Umwelt. Das UBA empfiehlt Anbietern, SVHC in ihren Produkten zu vermeiden und sich auf eine erhöhte Nachfrage nach Informationen zu diesen Stoffen einzustellen. Verbraucher sollten möglichst nur Produkte kaufen, die ohne SVHC auskommen.

Das Auskunftsrecht gilt für Erzeugnisse, d.h. für die meisten Gegenstände und Verpackungen, aber nicht für Lebensmittel und flüssige oder pulverförmige Produkte (Kosmetika, Waschmittel, Lacke etc.). Bei einem zusammengesetzten Erzeugnis (z.B. einem Fahrrad) muss der Anbieter auch zu allen enthaltenen Einzelerzeugnissen (z.B. Fahrradgriffe) Auskunft geben.

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